Der Zeitplan für die Umsetzung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EU-Entwaldungsverordnung – EUDR) wurde soeben angepasst. Aufgrund von Bedenken einiger Mitgliedstaaten und Wirtschaftsakteure hinsichtlich organisatorischer und technischer Herausforderungen hat der Rat der Europäischen Union eine einjährige Verschiebung des Inkrafttretens der Verordnung beschlossen.

Aktualisierte Fristen: EUDR an die Unternehmensgröße angepasst

UnternehmenskategorieUrsprüngliches DatumNeue FristVerlängerung
Großunternehmen30. Dezember 202530. Dezember 2026+ 1 Jahr
Mittelständische Unternehmen30. Dezember 202530. Dezember 2026+ 1 Jahr
Kleine Unternehmen30. Dezember 202530. Juni 2027+ 1 Jahr 6 Monate
Mikrounternehmen30. Dezember 202530. Juni 2027+ 1 Jahr 6 Monate

Diese Anpassungen schaffen einen realistischeren Zeitrahmen für die vollständige Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), ohne die umweltpolitischen Ziele der Verordnung aufzugeben.

Vereinfachung der administrativen Anforderungen für Unternehmen

Der Rat hat außerdem Maßnahmen vorgeschlagen, um die Verwaltungslast zu verringern:

  • Nur das Unternehmen, das ein Produkt erstmalig in der EU in Verkehr bringt, muss eine Sorgfaltspflichterklärung einreichen.
  • Nachgelagerte Akteure können auf die Referenznummer der ursprünglichen Erklärung verweisen, ohne ein eigenes Dokument erstellen zu müssen.
  • Mikro- und kleine vorgelagerte Akteure dürfen eine einzige vereinfachte Sorgfaltspflichterklärung einreichen.

Überprüfung der administrativen Auswirkungen für 2026 geplant

Bis zum 30. April 2026 wird die Europäische Kommission eine Bewertung der administrativen Auswirkungen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) durchführen, insbesondere auf Mikro- und Kleinunternehmen. Diese Bewertung könnte den Weg für weitere gesetzliche Anpassungen ebnen, um die betroffenen Akteure besser zu unterstützen.

Bevorstehende Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament

Die Genehmigung dieser Verlängerung ermöglicht nun den Beginn der Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Beide Institutionen müssen rasch eine Einigung erzielen, da die Verordnung ursprünglich ab dem 30. Dezember 2025 gelten sollte.

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Offizielle Quellen und Referenzen: