Um den Klimawandel zu bekämpfen und die Wälder der Welt zu schützen, wird die Europäische Union ab dem 30. Dezember 2025 (30. Juni 2026 für KMU und Kleinstunternehmen) die Verordnung (EU) 2023/1115 anwenden. Diese Verordnung wird den Verkauf oder Export von Produkten verhindern, die mit Entwaldung oder Waldabbau seit dem 30. Dezember 2020 in Verbindung stehen.

Welche Produkte fallen unter die Verordnung?

Die Verordnung gilt für Produkte wie Kaffee, Kakao, Kautschuk, Palmöl, Soja, Rindfleisch und Holz sowie bestimmte abgeleitete Produkte, einschließlich Leder, bedrucktes Papier und Holzkohle. Unternehmen, die diese Waren auf den EU-Markt bringen oder exportieren, müssen eine Sorgfaltspflichtserklärung (DDS) einreichen.

Welche Änderungen erwarten Unternehmen?

  • Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Produkte „entwaldungsfrei“ sind und die Gesetze des Herkunftslandes einhalten.
  • Sie müssen eine Sorgfaltspflichtserklärung (DDS) einreichen, die Angaben wie den Standort der Produktionsstätten, die vollständige Rückverfolgbarkeit der Lieferkette und eine unterzeichnete Erklärung des Betreibers enthält.
  • Diese DDS-Nummer muss auch bei der Erledigung der Zollformalitäten angegeben werden.

Welche Folgen hat die Nichteinhaltung?

  • Die Nichteinhaltung der Verordnung kann dazu führen, dass Produkte auf dem EU-Markt abgelehnt werden.
  • Globale Lieferketten werden immer komplexer
  • Unternehmen müssen ihre Lieferantenpartnerschaften überprüfen, um die Einhaltung von Umweltauflagen zu gewährleisten.

Wie können sich Unternehmen auf diese Änderungen vorbereiten?

  • Ein internes Sorgfaltssystem einrichten, das die Anforderungen der Artikel 8 bis 11 der EUDR erfüllt.
  • Risiken in Bezug auf die geografischen Produktionsgebiete identifizieren und bewerten.
  • Alle erforderlichen Daten und Dokumentationen von Lieferanten sammeln.

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Quelle: Ministère de l’aménagement du territoire de la transition écologique (Auf Französisch)