Ab dem 1. Januar 2026 ist die punktuelle Fiskalvertretung in Frankreich nicht mehr zulässig. Diese Änderung betrifft vor allem Unternehmen, die außerhalb der Europäischen Union ansässig sind und nun verpflichtet sind, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren und ihre steuerlichen Verpflichtungen direkt zu erfüllen. Die Abschaffung dieses Systems hat Auswirkungen auf die Zollverfahren, insbesondere auf die Wahl zwischen den Zollregimen 4000 und 4200 sowie auf die Einführung einer dauerhaften steuerlichen Vertretung.
Das Expertenteam von ASD Group Customs unterstützt Unternehmen während dieser Übergänge, kümmert sich um alle Formalitäten, einschließlich der Mehrwertsteuerregistrierung und -erklärungen, stellt die Einhaltung sicher und führt Unternehmen durch den aktualisierten rechtlichen Rahmen.
Diese FAQ-Seite bietet eine umfassende Übersicht über die wichtigsten Änderungen, praktische Empfehlungen und die offiziellen Richtlinien der französischen Steuerbehörde, um Importeuren zu helfen, die neuen Anforderungen sicher zu meistern.
Wann wird die punktuelle Fiskalvertretung abgeschafft?
Ab dem 1. Januar 2026 ist die punktuelle Fiskalvertretung nicht mehr zulässig. Diese Maßnahme richtet sich an Unternehmen, die nicht in der Europäischen Union ansässig sind und die punktuelle Fiskalvertretung nicht mehr nutzen können, um ihre steuerlichen Verpflichtungen in Frankreich zu erfüllen.
Welche neuen steuerlichen Verpflichtungen gibt es für Importeure?
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind und importieren, eine eigene Mehrwertsteuernummer haben und ihre eigene Steuererklärung einreichen.
Hat die Abschaffung der punktuellen Fiskalvertretung Auswirkungen auf das Zollregime?
Nein, die Abschaffung der punktuellen Fiskalvertretung hat keine Auswirkungen auf das Zollregime. Das Regime 4000 (Freigabe für den freien Verkehr mit Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer) und das Regime 4200 (Freigabe für den freien Verkehr mit Mehrwertsteuerbefreiung vorbehaltlich einer innergemeinschaftlichen Lieferung) bleiben vollständig anwendbar.
Welches Zollregime sollte nach der Abschaffung der punktuellen Fiskalvertretung bevorzugt werden?
💡 Was wir bei ASD Group Customs empfehlen:
Angesichts der Verpflichtung, in Frankreich mehrwertsteuerlich registriert zu sein, ist es vorzuziehen, das Regime 4000 zu verwenden. Tatsächlich wird unter diesem Regime die Mehrwertsteuer direkt in Frankreich deklariert, während beim Regime 4200 die Operation unter Steueraufschub durchgeführt wird, eine Situation, die für die Zoll- und Steuerbehörden viel sensibler ist.
Hat die Abschaffung der punktuellen Fiskalvertretung finanzielle Auswirkungen auf das Regime 4000?
Nein, es gibt keine finanziellen Auswirkungen. Frankreich verwendet den Mechanismus der Umkehrung der Steuerpflicht bei Einfuhr (auf Englisch), was bedeutet, dass es für die betroffenen Unternehmen keine Liquiditäts- oder Finanzierungsprobleme bei der Mehrwertsteuer gibt.
Was gibt die offizielle Mitteilung der französischen Steuerbehörde an?
Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Punkte aus der offiziellen Mitteilung der französischen Steuerbehörde, die darauf abzielt, die steuerlichen Verpflichtungen der Importeure zu klären.
„Die Verwaltung hat eine außergewöhnliche Verlängerung der punktuellen Fiskalvertretung gewährt, durch eine Verordnung, die am 14. Mai 2025 im französischen Amtsblatt für öffentliche Finanzen-Steuern veröffentlicht wurde (BOI-RES-TVA-000207), bis zum 31. Dezember 2025, um Unternehmen, die außerhalb der Europäischen Union (EU) ansässig sind, die durch die Abschaffung dieses Systems erforderlichen Formalitäten zu erfüllen. Diese Verlängerung soll insbesondere diesen Unternehmen ermöglichen, das im Rahmen des Importagentensystems erforderliche Mandat umzusetzen oder die Formalitäten für die Mehrwertsteuerregistrierung im Rahmen der dauerhaften steuerlichen Vertretung gemäß Abschnitt I des Artikels 289 A des französischen Allgemeinen Steuergesetzbuches (CGI) durchzuführen.“
Welche Zollverfahren kann ein Nicht-EU-Importeur nutzen?
Ein Nicht-EU-Importeur kann wählen, ob er das Verfahren 4000 oder das Verfahren 4200 mit seiner französischen Mehrwertsteuernummer nutzen möchte. Es ist jedoch essenziell, die Formalitäten für innergemeinschaftliche Lieferungen (Intrastat) korrekt auszufüllen, da sonst die Mehrwertsteuerbefreiung verloren gehen kann. Die Teams von ASD Group Customs unterstützen Sie bei der Verwaltung dieser verpflichtenden Formalitäten.
Welche Dienstleistungen bietet ASD Group Customs in diesem Zusammenhang an?
Unsere Teams von Steuerexperten bei ASD Group Customs kümmern sich um alle Formalitäten, einschließlich der Mehrwertsteuerregistrierung, monatlicher oder periodischer Steuererklärungen und Intrastat-Meldungen.
⚠️ Hinweis: Pro Unternehmen ist nur ein Vertreter erforderlich, auch wenn mehrere RDEs (Registrierte Zollvertreter) beteiligt sind.
Bereiten Sie Ihre Mehrwertsteuerregistrierung jetzt mit ASD Group Customs vor!
Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle Nicht-EU-Unternehmen in Frankreich für die Mehrwertsteuer registriert sein, um weiterhin importieren zu können.
ASD Group Customs kann Sie bei der Mehrwertsteuerregistrierung unterstützen, um Ihre Import-Export-Aktivitäten innerhalb der EU abzusichern.