Mit der Entscheidung Nr. 84415 vom 3. Februar 2026 hat die italienische Agentur für Zoll und Monopole erhebliche Vereinfachungen der Intrastat-Pflichten eingeführt, insbesondere in Bezug auf das Formular Intra 2-bis für innergemeinschaftliche Wareneingänge.
Ab den Meldungen, die bis zum 25. Februar 2026 einzureichen sind, besteht die Verpflichtung zur monatlichen Abgabe des Formulars Intra 2-bis nur noch dann, wenn in mindestens einem der vorhergehenden vier Quartale der Wert der innergemeinschaftlichen Wareneingänge 2.000.000 EUR erreicht oder überschritten hat. Diese neue Schwelle ersetzt den bisherigen Grenzwert von 350.000 EUR und führt für viele Unternehmen zu einer erheblichen Verringerung der statistischen Meldepflichten.
ASD Group unterstützt Unternehmen bei der Bewertung der Auswirkungen dieser Reform, bei der Prüfung, ob die neuen Schwellenwerte überschritten werden, bei der Verwaltung der Intrastat-Pflichten sowie bei der Optimierung der Compliance-Prozesse in Italien und in ganz Europa. Kontaktieren Sie unsere Teams. Diese stehen Ihnen zur Verfügung, um eine sichere Meldung zu gewährleisten und Verfahren entsprechend den regulatorischen Entwicklungen anzupassen.
Quelle: Agenzia delle Dogane e dei Monopoli (PDF auf Italienisch)
