Slowenien passt sein Intrastat-System für 2026 an, mit neuen Schwellenwerten, die die Meldepflichten für Unternehmen, die Waren innerhalb der Europäischen Union handeln, neu definieren werden. Die vom Statistischen Amt der Republik Slowenien veröffentlichte Mitteilung bestätigt, dass diese Änderungen am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Ab diesem Datum müssen Unternehmen die folgenden jährlichen Schwellenwerte über einen rollierenden Zeitraum von 12 Monaten überwachen:

  • 300.000 EUR für Eingänge (zuvor 240.000 EUR),
  • und 280.000 EUR für Versendungen (zuvor 270.000 EUR).

Diese Anpassungen sind nicht nur technische Aktualisierungen, sie können Ihren Meldepflicht-Status erheblich beeinflussen. Einige Unternehmen müssen möglicherweise keine Intrastat-Meldungen mehr abgeben, während andere erstmals meldepflichtig werden könnten.

Für Unternehmen, die am innergemeinschaftlichen Warenverkehr beteiligt sind, ist es essenziell, die neuen Grenzwerte genau im Auge zu behalten. Wer die Änderungen der Meldepflichten nicht rechtzeitig berücksichtigt, riskiert die Nichteinhaltung statistischer Vorgaben.

Im Jahr 2026 ist die Überprüfung Ihrer Warenströme und die Vorbereitung auf mögliche Änderungen Ihrer Intrastat-Pflichten ein wichtiger Schritt. Sollten Ihre Transaktionen die neuen Schwellenwerte überschreiten, ermöglicht eine frühzeitige Einrichtung oder Anpassung Ihrer Meldeprozesse einen reibungslosen Übergang.

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Quelle: stat.si (PDF auf Englisch)


Noémie Almot
Community Managerin & Redakteurin

Noémie ist spezialisierte Redakteurin bei ASD Group. Sie erstellt und betreut Blogartikel sowie News auf unseren Websites, mit Schwerpunkt auf Mehrwertsteuer, internationalen Steuern, Zollvorgängen, Arbeitsrecht und internationalem Handel. Mit ihrem klaren und lehrreichen Schreibstil macht sie komplexe und technische Themen für Unternehmen leicht verständlich und relevant.