Die ungarischen Behörden haben eine Anhebung der Intrastat-Meldungsschwellenwerte für das Kalenderjahr 2026 bestätigt. Diese Änderung soll den Verwaltungsaufwand für Unternehmen, insbesondere KMU, verringern, indem die Anzahl der zur intra-EU-statistischen Meldung verpflichteten Unternehmen reduziert wird.
Neue Schwellenwerte ab dem 1. Januar 2026
Ab dem 1. Januar 2026 werden die Intrastat-Schwellenwerte in Ungarn wie folgt angepasst:
- Eingänge: 500 Millionen HUF (bisher 400 Millionen HUF im Jahr 2025)
- Ausgänge: 200 Millionen HUF (bisher 160 Millionen HUF im Jahr 2025)
Intrastat-Meldepflichten in Ungarn
Unternehmen, die Waren innerhalb der Europäischen Union handeln, müssen monatliche Intrastat-Meldungen abgeben, sobald der kumulierte Wert ihrer innergemeinschaftlichen Warenströme die geltenden Schwellenwerte in einem rollierenden 12-Monats-Zeitraum überschreitet.
Diese Änderung ist Teil der umfassenderen Strategie Ungarns, statistische Meldepflichten zu vereinfachen und gleichzeitig eine zuverlässige Überwachung der innergemeinschaftlichen Warenströme sicherzustellen.
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Quelle: Ungarisches Zentralamt für Statistik (auf Englisch)

Noémie Almot
Community Managerin & Redakteurin
Noémie ist spezialisierte Redakteurin bei ASD Group. Sie erstellt und betreut Blogartikel sowie News auf unseren Websites, mit Schwerpunkt auf Mehrwertsteuer, internationalen Steuern, Zollvorgängen, Arbeitsrecht und internationalem Handel. Mit ihrem klaren und lehrreichen Schreibstil macht sie komplexe und technische Themen für Unternehmen leicht verständlich und relevant.
