STARTSEITE > ZOLLRECHTLICHE MELDE- UND STATISTIKPFLICHTEN > SORGFALTSPFLICHT-ERKLÄRUNG GEMÄß EUDR
Überlassen Sie uns die Erfüllung Ihrer Verpflichtungen zur Sorgfaltspflichterklärung unter der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
IMPORTIERT ODER EXPORTIERT IHR UNTERNEHMEN PRODUKTE AUF DEN EU-MARKT ODER VON DIESEM, DIE ZUR ENTWALDUNG ODER WALDEGRADATION BEIGETRAGEN HABEN KÖNNTEN? DANN SIND SIE DIREKT VON DER VERORDNUNG (EU) 2023/1115 (EUDR) BETROFFEN. WIR HELFEN IHNEN, IHRE SORGFALTSPFLICHTERKLÄRUNGEN ZU VERWALTEN UND DIE EINHALTUNG DIESER NEUEN VERORDNUNG SICHERZUSTELLEN.