Als Reaktion auf die Klimakrise und den alarmierenden weltweiten Verlust von Wäldern hat die Europäische Union die EU-Verordnung über Entwaldung — Verordnung (EU) 2023/1115 (EUDR) — erlassen.
Ziel ist es, die Umweltauswirkungen des EU-Konsums zu begrenzen, indem Produkte, die mit Entwaldung und Waldschädigung verbunden sind, eingeschränkt werden. Gemäß der EUDR müssen Unternehmen, die bestimmte Produkte mit Entwaldungsrisiko in den EU-Markt einführen oder dort in Verkehr bringen, strenge Sorgfaltspflichten einhalten, um sicherzustellen, dass ihre Lieferketten frei von Entwaldung sind.

In diesem Leitfaden erklären wir ausführlich, was die Erklärung zur Sorgfaltspflicht ist, welche Unternehmen betroffen sind, die zu befolgenden Schritte zur EUDR-Konformität und die potenziellen Auswirkungen auf europäische Unternehmen und ihre internationalen Partner.

Was ist die Erklärung zur Sorgfaltspflicht (DDS)?

Sorgfaltspflicht bezieht sich auf einen präventiven Konformitätsprozess, der von Unternehmen verlangt, nachzuweisen, dass die von ihnen in die EU eingeführten oder verkauften Produkte nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen.

Dieser Prozess umfasst:

  • Das Sammeln detaillierter Informationen zur Lieferkette
  • Die Durchführung einer gründlichen Risikobewertung
  • Sicherstellung der vollständigen Rückverfolgbarkeit von der Produktion bis zum europäischen Markt

Produkte, die von der Verordnung (EU) 2023/1115 (EUDR) abgedeckt sind

Die EUDR zielt auf Produkte ab, die als hochriskant für Entwaldung gelten, einschließlich Rohstoffen und deren Derivaten:

ProduktBeispieleDerivate
HolzSchnittholz, PlattenMöbel, Papier
SojaSamen, ÖlTierfutter
KakaoBohnen, PasteSchokolade
KaffeeBohnen, geröstetKapseln, Getränke
PalmölRohölVerarbeitete Lebensmittel, Kosmetika
KautschukNaturlatexReifen, Schuhsohlen
RindfleischFleisch, LederLederwaren

⚠️ Nur Produkte, die nach dem 31. Dezember 2020 hergestellt wurden, unterliegen diesen Sorgfaltspflichtregeln.

Was sind die Ziele der EUDR?

Die Verordnung dient mehreren ökologischen und wirtschaftlichen Zwecken:

  • Erhaltung von Primärwäldern und Ökosystemen
  • Reduzierung der durch Entwaldung verursachten Kohlenstoffemissionen
  • Verbesserung der Transparenz in der Lieferkette
  • Bekämpfung der importierten Entwaldung
  • Stärkung der Unternehmensverantwortung in den Bereichen Agrar-Lebensmittel und Forstwirtschaft

Wichtige Termine, die Sie beachten sollten

DatumEreignis
31. Dezember 2020Produktionsstichtag für Produkte unter der Verordnung
29. Juni 2023Offizielle Veröffentlichung im Amtsblatt der EU
30. Dezember 2025Die Verordnung tritt für die meisten Unternehmen in Kraft
30. Juni 2026Anwendung für Kleinstunternehmen und einige KMU

Welche Unternehmen müssen die Vorgaben einhalten?

Die Verordnung gilt für zwei Hauptkategorien von Unternehmen:

KategorieDefinitionPflichten
BetreiberImporteure, Exporteure oder Hersteller, die Produkte auf den Markt bringenVolle Sorgfaltspflicht
HändlerUnternehmen, die Produkte weiterverbreitenProduktdaten aufbewahren

KMU sind ebenfalls betroffen, obwohl bestimmte Verpflichtungen verhältnismäßig angepasst werden können.

Die drei Schritte der Sorgfaltspflicht

1. Informationssammlung

Betreiber müssen präzise Daten sammeln zu:

  • Produkttyp
  • Produktionsland
  • Geolokalisierung von landwirtschaftlichen/forstwirtschaftlichen Flächen
  • Volumen, Identität des Lieferanten und Zolldokumentation

2. Risikobewertung

Unternehmen müssen bewerten:

  • Entwaldungsrisiko des Herkunftslandes
  • Konformitätsgeschichte des Lieferanten
  • Komplexität der Lieferkette

Die Europäische Kommission hat ein Risikoklassifizierungssystem eingeführt:

RisikostufeErforderliche Maßnahmen
NiedrigVereinfachte Sorgfaltspflicht
StandardVolle Sorgfaltspflicht
HochErweiterte Überprüfungen, einschließlich Vor-Ort-Verifizierung

Länder, die als geringes Risiko eingestuft sind (Auszug)

Beispiele: Frankreich, Deutschland, Kanada, Japan, Südafrika, Australien, Portugal, Niederlande, etc.
[Vollständige Liste oben verfügbar]

Länder, die als hohes Risiko eingestuft sind

  • Belarus
  • Nordkorea
  • Myanmar
  • Russland

Der Import von Holz und Derivaten aus diesen Ländern ist vollständig verboten.

Länder mit Standardrisiko (Beispiele)

  • Brasilien
  • Kamerun
  • DR Kongo
  • Elfenbeinküste

Diese Länder erfordern die vollständige Einhaltung der Sorgfaltspflichtverfahren.
Die Klassifizierung kann sich je nach fortlaufendem Dialog zwischen der EU und den Ländern ändern.

3. Risikominderung

Wenn ein Risiko festgestellt wird, müssen Unternehmen Korrekturmaßnahmen ergreifen:

  • Lieferantenwechsel
  • Audits oder Zertifizierungen durch Dritte anfordern
  • Das Produkt vom EU-Markt zurückziehen

Einreichung Ihrer Erklärung zur Sorgfaltspflicht

Ab 30. Dezember 2025 müssen Unternehmen ihre Erklärungen zur Sorgfaltspflicht über die TRACES-NT-Plattform der EU einreichen.

Jede Einreichung muss Folgendes enthalten:

  • Angaben zum Betreiber
  • Produkt- und Rückverfolgbarkeitsdaten
  • Ergebnisse der Risikobewertung
  • Minderungsmaßnahmen, falls zutreffend

Das System generiert für jede Erklärung eine eindeutige Kennung, die Zolltransparenz und Rückverfolgbarkeit gewährleistet.

Sanktionen bei Nichteinhaltung

Die EU-Mitgliedstaaten sind für die Durchsetzung der Verordnung verantwortlich. Mögliche Sanktionen umfassen:

  • Geldbußen bis zu 4 % des Jahresumsatzes
  • Konfiszierung von Waren
  • Vorübergehende Einfuhrverbote
  • Stichprobenkontrollen durch nationale Behörden

Was dies für europäische Unternehmen bedeutet

Chancen

  • Förderung nachhaltiger Praktiken
  • Verbesserung der Sichtbarkeit der Lieferkette
  • Bevorzugter Marktzugang durch Konformität

Herausforderungen

  • Komplexe Anforderungen an Geodaten
  • Erhöhter administrativer Aufwand
  • Schulung des Personals und Umstrukturierung der Lieferkette

Beste Praktiken für eine frühzeitige Konformität

Um sich effektiv vorzubereiten, sollten Unternehmen:

  • Ihre Lieferketten kartieren
  • Mit zertifizierten Lieferanten zusammenarbeiten (z. B. FSC, RSPO, Rainforest Alliance)
  • Dokumentenmanagementsysteme einrichten
  • Einkaufs- und Compliance-Teams schulen

Frühzeitige Umsetzung kann einen Wettbewerbsvorteil auf dem europäischen Markt bieten.

Beispiel: Standard-Erklärung zur Sorgfaltspflicht (DDS)

ElementBeispiel
ProduktKakaobohnen
HerkunftslandElfenbeinküste
GeolokalisierungBreitengrad/Längengrad der Plantage
ProduktionsdatumFebruar 2024
Volumen12 Tonnen
LieferantCocoa Ivoire Cooperative
ZertifizierungRainforest Alliance
RisikostufeStandard
MinderungsmaßnahmenLieferantenaudit, Zertifizierung durch Dritte

Wichtige betroffene Sektoren

Holz

Erfordert Geolokalisierung und Zertifizierung (FSC, PEFC). Fokus auf Rückverfolgbarkeit für Holzprodukte wie Möbel.

Agrar-Lebensmittel (Kaffee, Kakao, Palmöl)

Müssen nachweisen, dass die Rohstoffe nicht mit entwaldeten Gebieten verbunden sind. Zertifizierte Genossenschaften sind unerlässlich.

Leder und Rindfleisch

Müssen Rinder von der Weide bis zur Schlachtung zurückverfolgen. Lange Lieferketten können logistische Herausforderungen darstellen.

Die Rolle von Zertifizierungen

Obwohl nicht verpflichtend, helfen Zertifizierungen, Risikominderung nachzuweisen:

ZertifizierungSektorVorteil
FSC / PEFCHolzNachverfolgbare, nachhaltige Beschaffung
RSPOPalmölVerantwortungsvolle Produktion
Rainforest AllianceKaffee/KakaoSoziale und ökologische Standards

Unternehmen können Zertifizierungen, Audits und Geodaten kombinieren, um die Einhaltung sicherzustellen.

Verordnung (EU) 2023/1115: Ein Wendepunkt für den Waldschutz

Die EUDR schafft eine neue Konformitätslandschaft für Unternehmen, die Produkte mit Waldschädigungsrisiko auf den EU-Markt bringen.
Die Erklärung zur Sorgfaltspflicht wird zu einem zentralen Instrument der Umweltkonformität, das nachhaltige Praktiken in der Lieferkette fördert.

Unternehmen müssen jetzt handeln, um Strafen zu vermeiden und wettbewerbsfähig zu bleiben.
Die Vorbereitung von Systemen, die Schulung des Personals und der Aufbau widerstandsfähiger Lieferantenbeziehungen sind für den Erfolg unerlässlich.

ASD Group Customs unterstützt Ihre EUDR-Konformität

Als Reaktion auf die Verordnung (EU) 2023/1115 hilft ASD Group Customs Unternehmen, ihre Sorgfaltspflichten für Importe und Exporte von Produkten mit Waldschädigungsrisiko zu erfüllen.

Unsere Experten:

  • Unterstützen bei TRACES-NT-Erklärungen
  • Sicherstellung der Zollkonformität
  • Reduzierung des Risikos von Strafen und Verzögerungen

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