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Überlassen Sie uns die Erfüllung Ihrer Verpflichtungen zur Sorgfaltspflichterklärung unter der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

IMPORTIERT ODER EXPORTIERT IHR UNTERNEHMEN PRODUKTE AUF DEN EU-MARKT ODER VON DIESEM, DIE ZUR ENTWALDUNG ODER WALDEGRADATION BEIGETRAGEN HABEN KÖNNTEN? DANN SIND SIE DIREKT VON DER VERORDNUNG (EU) 2023/1115 (EUDR) BETROFFEN. WIR HELFEN IHNEN, IHRE SORGFALTSPFLICHTERKLÄRUNGEN ZU VERWALTEN UND DIE EINHALTUNG DIESER NEUEN VERORDNUNG SICHERZUSTELLEN.

Was ist die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)?

Verordnung (EU) 2023/1115, auch bekannt als EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), zielt darauf ab, den Beitrag der Europäischen Union zur globalen Entwaldung und Waldegradation zu reduzieren. Sie gilt für Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe oder abgeleitete Produkte auf den EU-Markt bringen oder aus der EU exportieren, wenn diese Waren mit Entwaldung, Waldegradation oder illegalen Produktionspraktiken in Verbindung stehen.

Gemäß der EUDR müssen Betreiber und Händler eine Sorgfaltspflichterklärung durchführen und einreichen, bevor sie relevante Produkte auf den Markt bringen. Dies umfasst die Überprüfung, dass die Produkte sowohl entwaldungsfrei als auch gemäß den Gesetzen des Herkunftslandes legal produziert wurden. Die Verordnung gilt für wichtige Rohstoffe wie Soja, Rindfleisch, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee und Kautschuk sowie viele ihrer abgeleiteten Produkte.

Das Ziel der EUDR ist sicherzustellen, dass Lieferketten, die mit dem EU-Markt verbunden sind, sowohl umweltverträglich als auch transparent sind. Nichteinhaltung kann zu Sanktionen, Geldstrafen oder Einschränkungen führen. Unternehmen müssen nun Rückverfolgbarkeitssysteme, Risikobewertungen und umfassende Dokumentationen einführen, um die Einhaltung nachzuweisen und ihr Engagement für den Schutz globaler Wälder zu demonstrieren.

ERFÜLLEN SIE DIE EU-ENTWALDUNGSVERORDNUNG (EUDR).
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Wann ist eine Sorgfaltspflichterklärung erforderlich?

Eine Sorgfaltspflichterklärung ist gemäß der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) erforderlich, wenn:

Markteinführung

Sie bringen relevante Produkte (die von der Verordnung abgedeckt sind) auf den EU-Markt, unabhängig davon, ob sie importiert oder innerhalb der EU produziert wurden.

Anwendungsbereich

Die betroffenen Produkte sind in Anhang I der Verordnung aufgeführt (z. B. Soja, Rindfleisch, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk — und deren Derivate).

Verantwortung

Sie sind ein Betreiber oder Händler, der die Produkte erstmals auf den EU-Markt bringt.

Ausnahmen

Die Produkte sind nicht von vereinfachten Sorgfaltspflichtverfahren ausgenommen (z. B. Länder mit geringem Risiko, wie von der EU definiert).

Rückverfolgbarkeit

Sie sind am Verkauf oder Vertrieb dieser Produkte beteiligt und müssen Rückverfolgbarkeit und Konformität sicherstellen.

Export

Sie exportieren relevante Produkte aus der EU in ein Drittland.

Datum der Entwaldung

Die Produkte wurden auf Flächen hergestellt, die nach dem 31. Dezember 2020 möglicherweise einer Entwaldung oder Waldegradation unterlagen.

Pflicht zur Nutzung von TRACES-NT, der EU-Plattform für sanitäre und phytosanitäre Zertifizierung

Im Rahmen der Umsetzung der Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) sind betroffene Unternehmen nun verpflichtet, vor dem Inverkehrbringen oder Export relevanter Produkte eine Sorgfaltspflichterklärung einzureichen.

Um Rückverfolgbarkeit und angemessene Risikobewertung sicherzustellen, hat die Europäische Kommission den Einreichungsprozess für Sorgfaltspflichterklärungen in TRACES-NT, die offizielle Plattform für sanitäre und phytosanitäre (SPS) Zertifizierung, integriert. Daher ist die Nutzung von TRACES-NT verpflichtend für alle Betreiber und Händler, die die EUDR einhalten müssen.

Über TRACES-NT müssen Unternehmen wichtige Informationen zum Ursprung der Produkte, zur Geolokalisierung der Produktionsflächen und zur Bestätigung, dass die Waren entwaldungsfrei und legal produziert wurden, einreichen. Die Plattform gewährleistet sichere elektronische Einreichung, Nachverfolgung und regulatorische Konformität in allen EU-Mitgliedstaaten.

Die Nichtnutzung von TRACES-NT für die Einhaltung der EUDR — einschließlich der ordnungsgemäßen Einreichung von Sorgfaltspflichterklärungen — kann zu Verzögerungen, Strafen für Nichteinhaltung oder Einschränkungen des Marktzugangs führen.

Die Nutzung von TRACES-NT ist daher nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein entscheidender Schritt, um Ihre Lieferkette an die Nachhaltigkeitsstandards der EU anzupassen.

Welche Einschränkungen gibt es bezüglich der Sorgfaltspflicht?

Möchten Sie Ihre Sorgfaltspflichterklärungen effizient ohne administrative Belastungen einreichen, stoßen aber auf folgende Hindernisse?

Verpflichtende vollständige und genaue Dateneingabe

Alle Sorgfaltspflichterklärungen müssen in TRACES-NT mit vollständigen Angaben, einschließlich der genauen Geolokalisierung der Produktionsflächen, erfasst werden.

Einhaltung der erforderlichen Formate und Pflichtfelder

Das System schreibt strikte Formate für die bereitzustellenden Informationen vor, was sorgfältige Aufmerksamkeit erfordert, um Eingabefehler zu vermeiden.

Hochladen und Verwalten von Nachweisdokumenten

Alle Dokumente im Zusammenhang mit der Sorgfaltspflicht (Zertifikate, Herkunftsnachweise, Berichte) müssen in TRACES-NT hochgeladen werden, was eine effiziente administrative Organisation erfordert.

Echtzeit-Updates und Korrekturen

Alle Änderungen oder Korrekturen müssen umgehend im System vorgenommen werden, um die Einhaltung sicherzustellen und Verzögerungen oder Blockaden zu verhindern.

Überwachung des Status und der Kommunikation

Betreiber müssen den Status ihrer Sorgfaltspflichterklärungen (akzeptiert, ausstehend, abgelehnt) verfolgen und auf Anfragen oder Kommentare der Behörden über TRACES reagieren.

Verpflichtende Archivierung

Sorgfaltspflichterklärungen und deren Nachweisdokumente müssen in TRACES-NT aufbewahrt werden, um vollständige Rückverfolgbarkeit und Verfügbarkeit für Audits sicherzustellen.

Administrative Verantwortung

Unzureichendes Management in TRACES-NT kann zu Sanktionen, Verweigerungen des Marktzugangs oder administrativen Blockaden führen.

ASD Group Customs unterstützt Sie dabei, diese Herausforderungen effizient zu meistern.

Ein Team von 25 Experten steht Ihnen zur Verfügung.
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Insgesamt werden monatlich 1.500 Zollabfertigungen durchgeführt.
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Präsenz an 3 Standorten in ganz Frankreich.
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Abwicklung von Formalitäten
an 14 Einfuhrstellen in Frankreich
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Was kann ASD Group Customs für Sie tun?

ASD Group Customs unterstützt Sie während des gesamten Prozesses der Einfuhr relevanter Produkte, die von der EUDR abgedeckt sind. So können wir Ihnen helfen:

Vorbereitung und Verwaltung von Sorgfaltspflichterklärungen

Diese Dokumente sind verpflichtend für die Einfuhr von Soja, Rindfleisch, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk — und deren Derivaten in die EU.

Erstellung von Sorgfaltspflichterklärungen

Wir übernehmen die Erstellung und Einreichung von Sorgfaltspflichterklärungen im TRACES-NT-System.

Nachverfolgung

ASD Group Customs stellt sicher, dass die Sorgfaltspflichterklärung im TRACES-NT-System validiert wird. Diese Validierung bestätigt, dass die in die EU eingeführten Waren den EUDR-Regeln entsprechen.

Welche Rohstoffe sind von der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) betroffen?

Die EUDR zielt auf spezifische risikoreiche Rohstoffe ab, die mit Entwaldung und Waldegradation in Verbindung stehen, und erfordert eine strenge Sorgfaltspflicht für ihre Markteinführung in der EU.

Kaffee

Holz

Soja

Kakao

Rindfleisch

Kautschuk

Palmöl

Die Herausforderungen der Sorgfaltspflicht unter der EU-Verordnung gegen Entwaldung

Die Sorgfaltspflicht spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der europäischen Verordnung (EU) 2023/1115, die darauf abzielt, importierte Entwaldung zu bekämpfen. Sie dient als Überprüfungs- und Transparenzmechanismus für Unternehmen, die Produkte vermarkten, die mit Entwaldung in Verbindung stehen.

Durch die Anforderung, dass Wirtschaftsakteure den Ursprung ihrer Rohstoffe bewerten, überwachen und dokumentieren, stellt dieser Prozess sicher, dass auf dem europäischen Markt eingeführte Produkte nicht zu illegaler Entwaldung oder der Degradierung von Waldecosystemen beitragen.

Über die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften hinaus beinhaltet die Sorgfaltspflicht auch die soziale und ökologische Verantwortung der Unternehmen, wodurch das Vertrauen der Verbraucher gestärkt und globale Bemühungen zur Erhaltung der Biodiversität und zur Bekämpfung des Klimawandels unterstützt werden.

Ein agiles Team vor Ort, das sich auf Ihre Bedürfnisse konzentriert

Unsere zentrale Rolle in den grenzüberschreitenden Strömen ermöglicht es uns, zuverlässige und fachkundige Unterstützung zu bieten.
Dank unseres agilen Teams von 25 Fachkräften stehen wir Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung, um in Echtzeit auf Ihre Bedürfnisse zu reagieren.

Warum ASD Group Customs für die Verwaltung Ihrer Sorgfaltspflichterklärungen wählen?

Expertise in der Einhaltung von EU-Vorschriften

Unsere Teams sind auf europäische Handelsvorschriften spezialisiert, mit tiefgehenden Kenntnissen der EUDR und ihrer Sorgfaltspflichtanforderungen.

Umfassende Verwaltung Ihrer Sorgfaltspflichterklärung

Wir übernehmen den gesamten Prozess: Risikobewertung, Dokumentation und elektronische Einreichung über TRACES-NT.

Zeit- und Ressourcenersparnis

Wir vereinfachen komplexe Verfahren und helfen Ihnen, administrative Überlastung und kostspielige Fehler zu vermeiden.

Maßgeschneiderte Unterstützung

Ob Sie ein kleines Unternehmen oder ein multinationaler Konzern sind, wir passen unsere Dienstleistungen an Ihre Lieferkette, Produkte und Risikoexposition an.

Minimiertes Konformitätsrisiko

Mit unserer Unterstützung reduzieren Sie das Risiko von Strafen, Lieferverzögerungen oder Einschränkungen des Marktzugangs aufgrund von Nichteinhaltung.

Sichere und nachverfolgbare Prozesse

Wir stellen sicher, dass Ihre Sorgfaltspflichterklärung korrekt und sicher eingereicht wird, mit vollständiger Rückverfolgbarkeit gemäß den Erwartungen der EU.

Import/Export im Zusammenhang mit Sorgfaltspflichterklärungen

Importe und Exporte sind ohne eine gültige Sorgfaltspflichterklärung nicht möglich.

Erklärungen verarbeitet
in TRACES-NT im Jahr 2024
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Zollabfertigungen
wurden im Jahr 2024 durchgeführt
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Dossiers verarbeitet von
unseren Zollbeamten im Jahr 2024
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Sie vertrauen uns

Bereit, Ihre EUDR-Konformität zu vereinfachen?

Überlassen Sie die Verwaltung Ihrer Sorgfaltspflichterklärung ASD Group Customs und konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft, während wir die Komplexitäten der EUDR-Konformität übernehmen.

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