Ab dem 1. Juli 2026 gilt ein neuer pauschaler Zoll von 3 € für jede Sendung im Rahmen von Fernverkäufen importierter Waren (VADBI) mit einem Wert von maximal 150 €. Diese Reform gemäß der Verordnung (EU) 2026/38211 beendet die bisher geltende Zollfreigrenze für diese Sendungen. Unternehmen, die im grenzüberschreitenden E-Commerce tätig sind, sollten diese Änderungen jetzt vorbereiten.

Was ändert sich für VADBI?

Bisher waren Fernverkäufe importierter Waren mit einem Wert von maximal 150 € von Zoll befreit. Die Verordnung (EU) 2026/3821 hebt diese Freigrenze auf und führt stattdessen einen pauschalen Zoll von 3 € pro Sendung2 ein.

Dieser neue Zoll gilt systematisch:

  • unabhängig vom verwendeten MwSt-Regime (IOSS, vereinfachtes Regime oder Regelbesteuerung);
  • unabhängig von der Art der Zollanmeldung (H1 oder H7).

Eine europäische Reform mit nationaler Umsetzung

Der Zoll von 3 € ergibt sich aus einer Verordnung des Rates der Europäischen Union und gilt daher ab dem 1. Juli 2026 in allen Mitgliedstaaten.

Die weiter unten in diesem Artikel detaillierten technischen Modalitäten (DELTA H7, DELTA IE, Regimeschlüssel, EORI-Nummer) entsprechen ihrer Umsetzung im französischen Zollsystem. Jeder Mitgliedstaat integriert dieselbe europäische Regel über seine eigenen nationalen Zollabwicklungs-Tools — Betreiber, die in mehreren EU-Ländern aktiv sind, müssen daher die spezifischen Modalitäten jeder betroffenen Zollbehörde prüfen.

Warum diese Reform? Wiederherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen

Diese Maßnahme verfolgt ein klares Ziel: den Wettbewerbsnachteil zwischen E-Commerce-Betreibern und anderen Vertriebswegen zu beenden. Sie ermöglicht es den Zollbehörden außerdem, die stark wachsenden Importströme im grenzüberschreitenden Online-Handel besser zu regulieren.

Was ändert sich konkret im französischen Zollsystem

Mehrere technische Anpassungen begleiten das Inkrafttreten dieser Reform:

ElementVor dem 1. Juli 2026Ab dem 1. Juli 2026
Zollfreigrenze (VADBI ≤ 150 €)Regimeschlüssel C07Aufgehoben — ersetzt durch den Regimeschlüssel F53
Betreiber-Kreditnummer (DELTA H7)FakultativObligatorisch, unabhängig vom MwSt-Regime
Datenfeld „Käufer“ (DELTA IE)FakultativObligatorisch für VADBI-Sendungen
Bezeichnung des Anmelders / VertretersMuss zwingend mit einer EORI-Nummer verknüpft sein; der Endverbraucher darf nicht mehr als Anmelder oder Vertreter benannt werden

Die Produktidentifikationsnummer (PID): Eine neue zu berücksichtigende Angabe

Die Reform führt außerdem eine neue langfristig verpflichtende Angabe in den Zollanmeldungen ein: die Produktidentifikationsnummer (PID). Hierfür werden vier Codes geschaffen:

  • C127 – Vom Verkäufer oder der Plattform bereitgestellte Kennung (M-PID)
  • C128 – Nicht standardisierte Kennung des Herstellers (NS-PID)
  • C129 – Standardisierte Kennung des Herstellers, sofern verfügbar (S-PID)
  • Y189 – Fehlende standardisierte PID für das Produkt

Diese Angabe wird langfristig verpflichtend, bleibt jedoch bis zum 1. November 2026 fakultativ. Diese Übergangsfrist gibt den Betreibern Zeit, ihre Datenaustauschprozesse mit Herstellern und Verkaufsplattformen zu strukturieren.

Zollreform: Wir kümmern uns um die Details, Sie behalten die Kontrolle

Regimeschlüssel, EORI, DELTA H7/IE-Anmeldungen… Überlassen Sie die Anpassung Ihrer E-Commerce-Prozesse unseren Experten für Zoll- und internationale Steuerfragen, bevor die Regelung am 1. Juli 2026 in Kraft tritt.


Noémie Almot
Community Managerin & Redakteurin

Noémie ist spezialisierte Redakteurin bei ASD Group. Sie erstellt und betreut Blogartikel sowie News auf unseren Websites, mit Schwerpunkt auf Mehrwertsteuer, internationalen Steuern, Zollvorgängen, Arbeitsrecht und internationalem Handel. Mit ihrem klaren und lehrreichen Schreibstil macht sie komplexe und technische Themen für Unternehmen leicht verständlich und relevant.

  1. Verordnung (EU) 2026/382 ↩︎
  2. douane.gouv.fr (auf Französisch) ↩︎