Ab dem 1. September 2026 muss jede Holzverpackung, die eine in die Europäische Union eingeführte Ware begleitet, einer spezifischen Meldung in TRACES unterzogen werden, und zwar zum Zeitpunkt der Erstellung des CHED.

Diese Entwicklung ergibt sich aus einer am 21. Juli 2026 mitgeteilten Richtlinie des SIVEP, die die Kontrolle der mit Extra-EU-Importen verbundenen Holzverpackungen verstärken soll. Betroffen sind alle Rohholzverpackungen mit einer Dicke von mehr als 6 mm, unabhängig von der Art der beförderten Ware.

Welche Arten von Verpackungen sind betroffen?

Die neue Regelung erfasst insbesondere:

  • Holzpaletten;
  • Stauholz;
  • geschlossene Kisten, die für den Tiertransport verwendet werden;
  • Ecken und Keile aus Rohholz von mehr als 6 mm;
  • und allgemeiner jede Rohholzverpackung, die in den Anwendungsbereich des Textes fällt.

Die in TRACES anzugebenden Daten

Jede betroffene Sendung muss einer Meldung unterzogen werden, die die folgenden Angaben enthält:

Erforderliche AngabeErläuterung
EPPO-Code2DTRE, NNNWW, 1CONO oder YXWOO, je nach Holzart
Anzahl der PackstückeMenge der verwendeten Holzverpackungen
NettogewichtNettogewicht der betreffenden Packstücke
ISPM-15-CodeBezugnahme auf die pflanzenschutzrechtliche Behandlung gemäß ISPM 15
VersendungslandAbgangsland der Holzverpackungen

Eine vorherige Registrierung der Betriebe in TRACES

Weitere Voraussetzung: Der Herkunftsbetrieb der Ware sowie ihre endgültige Bestimmung müssen beide in TRACES registriert sein, um die Meldung der Holzverpackungen zu ermöglichen. Die Registrierung muss in der folgenden Kategorie erfolgen:

BetriebTRACES-KategorieErwarteter Status
Herkunft der WarePlant Health → Professional Operators referred to in Article 45(1)(l) IMSOC✅ Gültig
Endgültige BestimmungPlant Health → Professional Operators referred to in Article 45(1)(l) IMSOC✅ Gültig

Ein Wort zur Organisation der Beladung

Um die Arbeit der Kontrollbehörden zu erleichtern, ist die Beladung zudem so zu organisieren, dass die Kennzeichnung der Holzverpackungen bereits beim Öffnen des Fahrzeugs sichtbar ist. Diese Vorsichtsmaßnahme soll die Überprüfung der Konformität der Verpackungen während der Kontrollen erleichtern.

Inkrafttreten: 1. September 2026

Dieses neue Verfahren tritt zu diesem Datum in Kraft.

⚠️ Bitte beachten: Das Fehlen der erforderlichen Angaben oder eine festgestellte Nichtkonformität der Verpackungen kann zur Ablehnung der Sendung durch die zuständigen Behörden führen.

Wie können Sie sich bereits jetzt vorbereiten?

Die betroffenen Wirtschaftsbeteiligten sollten unverzüglich prüfen:

  • die Konformität ihrer Holzverpackungen;
  • das tatsächliche Vorhandensein der Kennzeichnung NIMP 15 / ISPM 15;
  • die für die TRACES-Meldung erforderlichen Daten;
  • die Gültigkeit der TRACES-Registrierung des Herkunftsbetriebs und der endgültigen Bestimmung;
  • die Organisation der Beladung, damit die Kennzeichnungen für die Behörden zugänglich bleiben.
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Noémie Almot
Community Managerin & Redakteurin

Noémie ist spezialisierte Redakteurin bei ASD Group. Sie erstellt und betreut Blogartikel sowie News auf unseren Websites, mit Schwerpunkt auf Mehrwertsteuer, internationalen Steuern, Zollvorgängen, Arbeitsrecht und internationalem Handel. Mit ihrem klaren und lehrreichen Schreibstil macht sie komplexe und technische Themen für Unternehmen leicht verständlich und relevant.